Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Werbe-Abonnement in der App EINFACH KICKEN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dir als werbendem Partner („Werbepartner“) und dem Anbieter der Plattform EINFACH KICKEN, devletics UG (haftungsbeschränkt), Weintrautstraße 30, 35039 Marburg, im Folgenden „Anbieter“.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, nicht an Verbraucher.

(3) Abweichende Bedingungen des Werbepartners finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Werbepartner Werbeflächen in der App EINFACH KICKEN zur Verfügung.

(2) Der Werbepartner erhält im Rahmen seines Abonnements mindestens die gebuchte Anzahl von Werbe-Impressionen („Impressionen“) innerhalb eines Abrechnungszeitraums von 30 Tagen. Sollten mehr Werbe-Impressionen als gebucht erzielt werden, erfolgt keine zusätzliche Abrechnung.

(3) Die mindestens buchbare Reichweite beträgt aktuell 1.000 Impressionen pro 30 Tage. Höhere Reichweiten und die damit verbundenen Preise können über den Reichweitenrechner innerhalb der Webseite oder innerhalb des Stripe Kundenportals gewählt werden. Individuelle Pakete können nach Absprache vereinbart werden.

3. Preise und Abrechnung

(1) Der Grundpreis beträgt 3,99 € pro 1.000 Impressionen für eine Laufzeit von 30 Tagen. Bei höheren Reichweiten gelten die im Reichweitenrechner oder im Stripe Kundenportal ausgewiesenen Preise, einschließlich eventueller Rabatte.

(2) Eine Impression gilt als gezählt, sobald das Werbemittel auf einem Endgerät eines Nutzers innerhalb der App EINFACH KICKEN technisch ausgeliefert wurde, unabhängig davon, ob der Nutzer aktiv darauf reagiert.

(3) Alle Preise sind Netto-Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

(4) Die Abrechnung erfolgt für jeden Abrechnungszeitraum von 30 Tagen im Voraus.

(5) Zu Beginn jeder neuen Abrechnungsperiode stellt der Anbieter dem Werbepartner eine Übersicht über erzielte Impressionen und Klicks der vorherigen Periode zur Verfügung.

(6) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Dienstleister Stripe, ℅ Legal Process, 510,Townsend St., San Francisco, CA 94103 (Stripe). Der Werbepartner willigt in die Nutzung von Stripe zur Abwicklung der Zahlungen ein. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Der Anbieter ist nicht für Fehler oder Störungen im Zahlungsprozess von Stripe verantwortlich.

4. Vertragslaufzeit

(1) Das Werbe-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen.

(2) Es verlängert sich automatisch jeweils um weitere 30 Tage zu den bestehenden Konditionen laut jeweils gültiger Preisliste, sofern der Werbepartner nicht kündigt.

5. Abonnement wechseln oder kündigen

(1) Der Anbieter stellt dem Werbepartner für die Verwaltung des Abonnements ein externes Kundenportal des Zahlungsdienstleisters Stripe zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über einen personalisierten Link, den der Werbepartner zu Beginn seines Abonnements vom Anbieter per E-Mail erhält. Der Werbepartner kann dort insbesondere seine Rechnungen verwalten, Reichweiten anpassen und das Abonnement kündigen.

(2) Das Wechseln in einen anderen Tarif oder das Kündigen des laufenden Tarifs ist im Stripe Kundenportal jederzeit bis Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Änderungen gelten jeweils ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.

(3) Bei Problemen im Stripe Kundenportal hat sich der Werbepartner rechtzeitig per Mail an support@einfachkicken.com oder an seinen persönlichen Kontakt bei dem Anbieter zu wenden. Der Anbieter ist nicht für Fehler oder Störungen im Stripe Kundenportal verantwortlich.

6. Werbemittel

(1) Der Werbepartner stellt die benötigten Werbematerialien („Assets“) bereit. Der Werbepartner räumt dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Recht ein, die bereitgestellten Assets innerhalb der App EINFACH KICKEN zu Werbezwecken zu nutzen und darzustellen.

(2) Die zulässigen Formate sind: PNG, JPG, GIF. Die Mindestauflösung beträgt 600 px (längste Seite). Erlaubt sind ausschließlich horizontale Formate oder ein quadratisches Format (keine vertikalen Assets).

(3) Maximal werden 5 verschiedene Assets gleichzeitig in der Anzeigenrotation ausgespielt. Jedes Asset kann einen eigenen Targetlink besitzen, der auf einen Webauftritt des Werbepartners weiterleitet.

(4) Der Werbepartner kann seine Assets bis 7 Tage vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit Wirksamkeit zum folgenden Abrechnungszeitraum beliebig austauschen. Die Mitteilung darüber muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail an info@einfachkicken.com).

(5) Der Werbepartner ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

(6) Unzulässige Werbeinhalte (z. B. formal unzulässige, rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder jugendgefährdende Inhalte) dürfen nicht eingebracht werden. Der Anbieter behält sich vor, solche Inhalte ohne Vorankündigung abzulehnen oder zu entfernen. Dies gilt auch für die mit den Assets verbundenen Targetlinks des Werbepartners.

(7) Der Anbieter behält sich vor, die Dateigröße der Assets des Werbepartners zur effizienteren Ausspielung zu verkleinern.

7. Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der App, übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reichweite.

(2) Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt können die Auslieferung beeinflussen. Kann die gebuchte Reichweite innerhalb des Abrechnungszeitraums aus technischen oder sonstigen Gründen nicht vollständig ausgeliefert werden, wird die fehlende Reichweite im folgenden Abrechnungszeitraum nachgeliefert. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

8. Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des für den betroffenen Abrechnungszeitraum gezahlten Entgelts.

(3) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder mangelnde Werbewirkung besteht nicht.

9. Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Engagement des Werbepartners als Referenz öffentlich zu nennen und zu Marketingzwecken zu verwenden. Hierzu darf der Anbieter insbesondere den Namen, das Logo sowie allgemeine Angaben zur Art der Zusammenarbeit (z. B. „Werbepartner in der App EINFACH KICKEN“) auf seiner Website, in Präsentationen, in Social-Media-Kanälen, in Presseunterlagen und in sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen verwenden.

(2) Eine inhaltliche Darstellung der Werbekampagne erfolgt nur in allgemeiner Form, ohne vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten zu veröffentlichen.

(3) Der Werbepartner kann der Nutzung seines Namens oder Logos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. In diesem Fall entfernt der Anbieter die entsprechenden Inhalte innerhalb angemessener Frist.

10. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Werbepartner rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Werbepartner den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten sie als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums beendet.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB ist der Anbieter berechtigt, das Werbe-Abonnement fristlos zu kündigen und betroffene Inhalte dauerhaft zu sperren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge besteht nicht.

(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.